Wer kennt schon UVV!?
Und dabei ist es so wichtig – UVV ist die Fahrzeugüberprüfung für Gewerbekunden.
Fahrzeugprüfung nach UVV
Bei der UVV Prüfung handelt es sich um eine Kontrolle, die sich aus § 57 DGUV Vorschrift 70 ergibt. Demnach sind alle Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit, die sich aus Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit zusammensetzt und folgende Prüfpunkte beinhaltet:
- Vorhandensein von Warnkleidung wie z.B. Warnwesten
- Kontrolle der Vorrichtungen zur Ladungssicherung
- Kontrolle des Fahrzeugs innen und außen (Verkehrssicherheit) z.B.
- Airbags, Gurte, Beleuchtung, Signalhorn, Anzeigen
- Scheibenwischer, Spiegel, Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten
- Scheiben und Schlösser
- Bremsfunktionalitäten
- Lenkung und Hydraulik
- Bereifung
- Anhängerkupplung
Die Durchführung der Fahrzeugprüfung nach UVV wird mit einer Prüfplakette dokumentiert.
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